Eine Freifläche, die nicht als „privilegierte Fläche“ gemäß dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) einzustufen ist, hat keine hinreichenden Erfolgsaussichten auf eine behördliche Genehmigung.
In Deutschland schaffen es 92 von 100 Anträgen im Zusammenhang mit Baugenehmigungen oder Netzanschlüssen für Freiflächenphotovoltaikanlagen NICHT bis zur Genehmigungsfähigkeit. Daher können wir uns auch nicht mit Flächen beschäftigen, die keine „privilegierten Flächen“ sind.
